Sie können den GRE-Allgemeintest alle 21 Tage bis zu fünf Mal innerhalb eines fortlaufenden 12-Monats-Zeitraums (365 Tage) durchführen. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihre Bewertungen bei einem zuvor durchgeführten Test abgebrochen haben.
Die erneute Durchführung einer Testrichtlinie wird auch dann durchgesetzt, wenn ein Verstoß nicht sofort festgestellt wird (z. B. widersprüchliche Registrierungsinformationen). Wenn der Verstoß nach der Registrierung, aber vor der Testverwaltung festgestellt wird, wird der Testtermin storniert und die Testgebühren verfallen. Wenn der Verstoß festgestellt wird, nachdem die Testergebnisse gemeldet wurden, werden die ungültigen Ergebnisse storniert, die Ergebnisempfänger werden über die Stornierung informiert und die Testgebühren verfallen.