ETS verpflichtet sich, Testteilnehmern mit Behinderungen und gesundheitsbezogenen Bedürfnissen zu dienen, indem es Dienstleistungen und angemessene Vorkehrungen bereitstellt, die dem Zweck des Tests angemessen sind. Testunterkünfte stehen Testteilnehmern zur Verfügung, die die ETS-Anforderungen erfüllen.
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