ETS verpflichtet sich, Prüflingen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen zu bieten, und die von den Prüfern bereitgestellte Dokumentation ist entscheidend für den Prozess der Feststellung, welche angemessenen Vorkehrungen für einen einzelnen Prüfling gelten.
Siehe detaillierte Dokumentationsrichtlinien: