ETS BÜRGERRECHTSERKLÄRUNG TITEL VI
Titel VI des Civil Rights Act von 1964, 42 U.S.C. § 2000d, ff., sieht vor, dass keine Person aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft im Rahmen eines Programms oder einer Aktivität, die Bundesfinanzhilfe erhält, diskriminiert werden darf. Titel VI und seine Durchführungsbestimmungen verlangen, dass Empfänger von Bundesfinanzhilfe verantwortungsvolle Schritte unternehmen, um einen sinnvollen Zugang zu den Leistungen, Dienstleistungen, Informationen und anderen wichtigen Teilen ihrer Programme und Geschäftsaktivitäten sicherzustellen.
Der Educational Testing Service entwickelt seine Produkte und Dienstleistungen und führt seine Geschäftstätigkeiten unabhängig von Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft aus, gemäß Titel VI des Civil Rights Act. ETS sorgt dafür, dass niemand von der Teilnahme ausgeschlossen, die Vorteile verweigert wird oder anderweitig diskriminiert wird, unabhängig davon, ob die Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsaktivitäten bundesfinanziert sind oder nicht.
Der ETS Title VI-Koordinator ist verantwortlich für die Initiierung und Überwachung von Title VI-Aktivitäten, die Erstellung der erforderlichen Berichte und andere Aufgaben, wie sie durch 23 Code of Federal Regulations (CFR) 200 und 49 Code of Federal Regulations 21 gefordert sind.
Beschwerden über Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Alter, Behinderung oder nationaler Herkunft bezüglich eines ETS-Produkts, einer Dienstleistung oder einer Geschäftstätigkeit sollten an den ETS Title VI-Koordinator bei TitleVI@ets.org
Wenn Sie diese Informationen in einem alternativen Format, einschließlich Übersetzungen, benötigen oder eine Title-VI-Schulung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte unter TitleVI@ets.org