Anforderungen und Richtlinien zur Videoaufnahme
Für Aufgabe 4 reichst du eine Videoaufnahme ein, die an einem einzigen Tag während deines klinischen Trainings aus einer durchgehenden Stunde aufgenommen wurde. Du hast die Möglichkeit, ein 15-minütiges Videosegment oder ein Video aus drei 5-minütigen Videosegmenten einzureichen. Deine Videosegmente können nicht bearbeitet werden; wenn sie bearbeitet erscheinen, erhalten Sie für die gesamte Aufgabe eine Punktzahl von null. Videosegmente aus verschiedenen Tagen oder Kursen können nicht kombiniert werden. Das Filmmaterial muss von einer einzelnen Lektionsveranstaltung stammen.
Du musst für jeden, der in deinem Video zu hören ist, eine Erlaubnis für Aufgabe 4 einholen. Nutze die PPAT-Assessment-Genehmigungsformulare; Bezirks- und Schulgenehmigungsformulare werden nicht akzeptiert.
Für detaillierte Informationen zu den Videoaufnahmerichtlinien, Tipps und Erlaubnissen von Task 4 finden Sie im Handbuch für Kandidaten und Lehrer.
Videohochladen
Die maximale Dateigröße für das Video beträgt 1,5 GB. Sehen Sie sich die technischen Anforderungen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Hochladen Ihres Videos im Benutzerhandbuch an.
Für Trainingszwecke verwendete Videos
Das Bewertungsvideo wird etwa 12 Monate nach der Meldung der Endergebnisse für das Einreichungsfenster aus den ETS-Systemen gelöscht, mit Ausnahme von Videos, die für Schulungszwecke verwendet werden. Wenn Sie möchten, dass Ihr Video nicht für Schulungszwecke verwendet wird, schreiben Sie ppat@ets.org eine E-Mail und ETS wird Ihre Anfrage respektieren.