Nachdem Sie Ihre PASL-Ergebnisse erhalten haben, gibt es zwei Erholungsfenster für Ihre Registrierung. Wenn Ihr Bewertungsergebnis unter dem Bestehenswert liegt, sind Sie berechtigt, gegen Gebühr eine oder alle drei Aufgaben erneut einzureichen. Sie dürfen pro Aufgabe in jedem Wiedereinreichungsfenster nur eine erneute Einreichung durchführen.