ETS erkennt Ihr Recht an, die Informationen über Sie zu kontrollieren, die von ETS gespeichert werden. Seine Richtlinien sind darauf ausgelegt, Ihre Informationen vor unbefugter Weitergabe zu schützen. Ihr Score-Bericht ist ausschließlich für Sie und Ihre zugewiesenen Score-Empfänger bestimmt. Allerdings werden Hintergrundinformationen, wie im Registrierungssystem vermerkt, an einige Bundesstaaten und Institutionen gemeldet. Um Ihr Recht zu schützen, die Verteilung Ihrer Scores zu kontrollieren, werden Berichte nur auf Ihren spezifischen schriftlichen Antrag und nur an von ETS genehmigte Score-Empfänger veröffentlicht. Jeder Empfänger muss von Ihnen im Online-Registrierungssystem angegeben werden. ETS wird Ihre Scores nicht auf Anfrage von Institutionen oder Behörden veröffentlichen, außer:
- Für den Einsatz in Forschungsstudien, die vom Bildungsministerium Ihres Bundesstaates genehmigt sind und Ihre Anonymität bewahren.
- Wenn Informationen unter Zwang rechtlicher Verfahren erforderlich sind.
- Wenn das zentrale Regentbüro oder der Vorstand eines Bundesstaates Kopien von Ergebnissen anfordert, die seinen Mitgliedsinstitutionen gemeldet wurden.
- Wenn die Testteilnehmer bei der Testanmeldung informiert wurden, werden ihre Ergebnisse automatisch an den Bundesstaat und die teilnehmende Einrichtung des Prüfers weitergegeben.
- Wenn eine Zweigstelle zuvor an ihre Hauptverwaltung gesendete Ergebnisse anfordert, oder umgekehrt.
Offizielle Punkteberichte für ordnungsgemäß ausgewählte Empfänger werden direkt von ETS gesendet, um die Echtheit der Berichte sicherzustellen. Beachten Sie, dass ETS jedes Mal, wenn ETS bestätigt hat, dass Sie einen ETS-Leistungsbewertungsbericht® direkt an eine Bildungseinrichtung, Behörde oder einen Bezirk zur Erfüllung einer ihrer Anforderungen eingereicht haben, auf Anfragen zur Punktverifizierung dieses Empfängers antwortet.