Prüfen Sie, ob eine Behinderungsdokumentation erforderlich ist, wenn Sie Ihren Antrag auf Nachteilsausgleiche einreichen. Reichen Sie keine Behinderungsdokumentation ein, wenn Sie das Formular zur Nachweis der Berechtigung: Anpassungsgeschichte (COE) verwenden können oder dieselben Nachteilsausgleiche beantragen, die zuvor von ETS oder einer anderen standardisierten Testbehörde genehmigt wurden. Sehen Sie, wie Sie zuvor genehmigte Nachteilsausgleiche beantragen.
Sollten Sie keinen gültigen COE oder einen Nachweis über die Genehmigung der Nachteilsausgleiche von ETS oder einer anderen standardisierten Testbehörde einreichen können, lesen Sie bitte unsere Richtlinien zur Behindertendokumentation für weitere Informationen.