ETS verpflichtet sich, Prüflingen mit Behinderungen und gesundheitlichen Bedürfnissen zu dienen, indem es Dienstleistungen und angemessene Vorkehrungen anbietet, die für den Zweck des Tests angemessen sind. Testanpassungen stehen Prüfungsteilnehmern zur Verfügung, die die ETS-Anforderungen erfüllen.
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